Kinderopfer


Grundsätzlich gelten auch hier die gleichen Regeln wie bei erwachsenen Opfern.
Bei Kinderopfern, (heute zum Teil schon fast erwachsen), ist jedoch eine besonders einfühlsame Betreuung erforderlich.
Diese besteht in erster Linie darin, dem betroffenen Kind soviel Kontakt wie möglich mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zu ersparen.
Natürlich reduzieren auch wir unsere Treffen mit den Kindern auf das absolut notwendige Minimum oder verlegen das Gespräch in eine für das Kind angenehme Umgebung.
In der Regel können wir für Sie durchsetzen, dass eine enrmittlungsrichterliche Videovernehmung durchgeführt wird.
Bei Kindern bis 18 Jahren kann dann die Vernehmung in der Hauptverhandlung durch die Vorführung der zuvor auf Video aufgezeichneten ermittlungsrichterlichen Zeugenvernehmung ersetzt werden.
Diese Videovernehmung findet bereits im Ermittlungsverfahren mit einem einzelnen Ermittlungsrichter in entspannter Atmosphäre statt. Hierfür stehen den Gerichten besonders für diesen Zweck und nach kindlichen Bedürfnissen eingerichtete Vernehmungsräume z.B. in der Linprunstrasse in München zur Verfügung.
Das Kind muß auf diese Weise dem Täter zu keiner Zeit, also weder während dieser Videovernehmung noch an anderer Stelle im Ermittlungsverfahren noch im Strafverfahren /Hauptverfahren, begegnen.

Kinderopfer werden von uns in der Regel im Rahmen einer Nebenklage und nicht nur als Zeugenbeistand vertreten, da es sich meist um Delikte handelt, bei denen die Nebenklage zugelassen ist, die deutlich mehr Informations- und Einflussmöglichkeiten bietet.
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