Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht versucht zunächst mit erzieherischen Maßnahmen wie Ermahnungen oder Auflagen auf den Jugendlichen einzuwirken. Erst wenn dies nicht ausreicht oder die Tat bereits einen stark kriminellen Charakter aufweist wird das Gericht in aufsteigender Folge Arbeitsauflagen, Freizeitarreste, Wochenendarreste, Wochenarreste und schließlich Jugendfreiheitsstrafen verhängen.
Vom Ablauf des Verfahrens bis zur Hauptverhandlung ist das Jugendgerichtsverfahren dem Erwachsenenstrafverfahren gleichgestellt. Die Hauptverhandlung kann, wenn es sich um eine "kleinere" Sache handelt, auch im Zimmer des Richters stattfinden, stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit.