Haft


Werden Sie oder ein Angehöriger oder Bekannter inhaftiert, so sollten Sie uns unverzüglich kontaktieren.Wir werden den Inhaftierten, der gerade am Anfang oft verunsichert und verzweifelt ist, umgehend besuchen.
Eine realistische Einschätzung der Situation mit Information über alle Verteidigungsmöglichkeiten ist - jedenfalls in unserer Kanzlei Brandes & Partner - selbstverständlich.
Bei Ihrem Anruf ist es von Vorteil, wenn Sie für uns sofort folgende Informationen über den Inhaftierten bereithalten:
- Name, Vorname
- Geburtstag und -ort
- Aktenzeichen
- Festnahmezeitpunkt und -ort
- Worum geht es? Was ist passiert?
- Wer war dabei? Namen und Kontaktdaten der möglichen Zeugen.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle diese Informationen haben, jede Information beschleunigt jedoch das Verfahren.

Nach unserem Antrag werden wir innerhalb weniger Tage/Stunden einen Sprechschein erhalten und schon bald einen ersten persönlichen Besuch in der Justizvollzugsanstalt planen können.
Zudem ist es sinnvoll, bereits in den ersten Tagen des Ermittlungsverfahrens mit den Ermittlungsbehörden, also Polizei und Staatsanwalt, Kontakt aufzunehmen und auch hier bereits erste Informationen zu erhalten.
Wir werden dann auch für Angehörige oder Bekannte eine Besuchserlaubnis beantragen können.
Der Besuch ist alle 14 Tage für 60 Minuten für jeweils maximal 3 Personen gleichzeitig möglich. Unter Umständen ist der Besuch nur mit sogenannter Besuchsüberwachung möglich. Das bedeutet, dass einer der ermittelnden Polizeibeamten beim Besuch dabei sein wird.
Die Besuchssprache ist ausschließlich Deutsch. Sollte der Inhaftierte oder der Besucher kein Deutsch sprechen, so ist der Besuch nur mit einem vereidigten Dolmetscher möglich.
Informationen über den Besuch in der Justizvollzugsanstalt München Stadelheim finden sie mit unserem Link.
Es kann Wäsche für den Inhaftierten bei der Justizvollzugsanstalt abgegeben und ein kleinerer Geldbetrag zur Verfügung des Inhaftierten (z.B. für Zigaretten oder Einkauf im JVA - Laden) überweisen werden.
Weitere Fragen zur Haft werden wir Ihnen im Beratungsgespräch beantworten.
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